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Güteklassen deutscher Weine
Für viele ist die Güteklasse eines Weines die wichtigste der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf einem Weinetikett. In kaum einem anderen Land gibt es so viele verschiedene Qualitätsstufen wie in Deutschland. Man unterscheidet folgende Güteklassen und Qualitätsstufen: Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A) ist die größte Gruppe deutscher Weine. Qualitätsweine müssen zu 100% aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen. Für jeden Qualitätswein sind, unterschiedlich nach Rebsorte und Anbaugebiet, untere Grenzwerte beim natürlichen Alkoholgehalt festgelegt. Das Mindestmostgewicht liegt je nach Gebiet zwischen 50 und 72 Grad Oechsle. Qualitätsweine dürfen ebenso wie Tafelweine angereichert (chaptalisiert) werden. Der Zusatz von Zucker vor der Gärung ist gesetzlich begrenzt. 24 Gramm/Liter zusätzlicher Alkohol dürfen durch die Chaptalisation entstehen. Für Prädikatsweine gelten die höchsten Anforderungen hinsichtlich Sortenart, Reife, Harmonie und Eleganz. Bei diesen Weinen darf kein Zucker zugesetzt werden. Es gibt sechs verschiedene Prädikate, wiederum mit unterschiedlichen Mindestmostgewichten je nach Rebsorte und Anbaugebiet. Dabei gelten in südlicheren Anbaugebieten meist höhere Anforderungen. Die Prädikate in aufsteigender Reihenfolge:
Jeder deutsche Wein muss mit einer dieser Qualitätsbezeichnungen deklariert werden. Seit dem Jahrgang 2000 dürfen Weine auch mit den Begriffen "Classic" und "Selection" bezeichnet werden. Der Begriff "Classic" signalisiert, dass es sich um einen Wein aus einer klassischen, gebietstypischen Rebsorte handelt, der einem gehobenen Qualitätsanspruch genügt, gehaltvoll, kräftig, aromatisch und trocken schmeckt. Das Mindestmostgewicht liegt 1 % vol. über dem Mindestmostgewicht der jeweiligen Rebsorte, der Gesamtalkoholgehalt bei mind. 12,0 % vol. (Ausnahme: Mosel mind. 11,5 % vol.). Der Restzucker beträgt max. 15 g/l. Die trockene Spitzenklasse der deutschen Weine wird durch den Begriff "Selection" sowie „Erstes Gewächs“ (Rheingau) gekennzeichnet. Ausgewählte Standorte, geringer Ertrag und Handlese sind Garanten der überragenden Qualität dieser Weine. Sie dürfen frühestens am 1. September des auf die Ernte folgenden Jahres verkauft werden. |
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